Leistungen der D&O

Die Zurich D&O Entscheiderhaftpflicht versichert Entscheider bis zu einer Versicherungssumme von 25 MIO. Hierzu gehören

  • mittelständischen Kapitalgesellschaften,
  • Personenhandelsgesellschaften und
  • Non-Profit-Organisationen

vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung).

Sie ist das Nonplusultra an Schutz und Sicherheit für Unternehmen bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz.

Die D&O Entscheiderhaftpflicht bietet Ihnen unter anderem:

  • Schutz bei Vermögensschäden, die auf schuldhafte Pflichtverletzungen der versicherten Person zurückzuführen sind. Der Schutz gilt auch für bei Vertragsbeginn nicht bekannte Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden. Er umfasst nicht nur die Ausübung von Organisationspflichten, sondern auch die operativen Tätigkeiten der bestellten oder faktischen Organe und/oder der geschäftsführenden Kommanditisten sowie deren Stellvertreter.
  • Gehaltsfortzahlungen bis 250.000 EUR pro Versicherungsfall und -periode im Falle der Aufrechnung
  • Kontinuitätsgarantie: Wird der Versicherungsschutz unter eingeschränkten Bedingungen und/oder reduzierter Deckungssumme fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche höhere Leistungsumfang.
  • Sofortige, prämienfreie, unverfallbare Nachmeldefrist von zwölf Jahren
  • zusätzliche Deckungssumme unter anderem für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
  • Verzicht auf Eigenschadenabzug: Im Schadenfall verzichten wir auf eine Anrechnung von Gesellschaftsanteilen des Versicherten.
  • erstklassiger Service bei der Bearbeitung von Schadenfällen durch qualifizierte Rechtsanwälte in der Schadenabteilung
  • und vieles mehr
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